so Wamser, Fraktionsvorsitzender der KOMBI-FWG zu seiner Stellungnahme zum Artikel im Echo am 26.01.2026.
Schon im Oktober konnte er die Stimmung im Stadtparlament erfahren. Die Mehrheit hatte den Antrag der Verwaltung auf Erhöhung der Grundsteuer B von 850 auf 990 abgelehnt. Es war also schon frühzeitig zu erahnen, dass der Haushaltsentwurf 2026 keine Mehrheit erhalten wird.
Ein Vorschlag der Fraktion KOMBI-FWG im Haupt- und Finanzausschuss, den Haushalt zurückzuziehen, um in der Verwaltung nach Sparmöglichkeiten zu suchen, wurde von Herrn Bürgermeister Rüddenklau abgeschmettert mit den Worten:„Ich ziehe den Haushalt nicht zurück.“
Jetzt im Nachhinein den Fraktionen den Vorwurf zu machen, „es wurden keine Vorschläge gemacht“ ist schon frech. Genauso ein Verhalten sorgt für Unzufriedenheit und Unverständnis, so Wamser.
Ich gebe Herrn Bürgermeister Rüddenklau mit seiner Aussage Recht: „Keiner wolle die Grundsteuern anheben“. Natürlich hat Gross-Gerau nicht die alleinige Schuld an der Misere. Die Finanzpolitik von Bund und Land sind hier als Hauptverursacher zu nennen. Aber, so Wamser weiter, wir als Kommunalpolitiker – gewählt von den Bürgern – tragen hier eine nicht unerhebliche Verantwortung und können nicht jedes Jahr nur bei der Haushaltsabstimmung „den Kopf in den Sand stecken und sich zurücklehnen“ und bei der Abstimmung die Hände heben. Zumal aus der Verwaltung bei Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2026 der Hinweis kam, dass wir in den nächsten Jahren in Groß-Gerau mit einem Grundsteuersatz B von 1.700 rechnen können /müssen.
Aus dem Landratsamt hört man sogar, dass man in den nächsten 5 Jahren den Kreisdurchschnitt bei der Grundsteuer B von 2.000 sieht.
Das ist für uns KOMBI-FWG eine „kalte Enteignung“ von Privatvermögen und wird von uns NICHT mitgetragen.
Gemeinsame Erklärung zum Haushalt
Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FREIE WÄHLER und KOMBI-FWG
Zum Presseartikel im Groß-Gerauer Echo von Montag, 26.01.2026 — „Wie weiter mit dem Haushalt“
Mit großer Verwunderung und noch größerer Bestürzung nehmen die Fraktionen von CDU, Grünen, FREIE WÄHLER und KOMBI die Ausführungen des Bürgermeisters zur Haushaltslage zur Kenntnis. Der Bürgermeister führte im Interview mit dem Groß-Gerauer Echo aus, er hätte gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den Haushaltsentwurf für 2026 abzulehnen, Widerspruch einlegen können mit der Begründung, es seien keine Vorschläge zu Einsparungen seitens des Parlamentes gemacht worden.
Der Widerspruch ist nach § 63 Abs. 1 HGO eine Pflicht des Bürgermeisters. Danach muss der Bürgermeister Widerspruch gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einlegen, wenn dieser das Recht verletzt. Wenn ein Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, kann er Widerspruch einlegen.
Wenn der Bürgermeister also der Meinung ist, der Beschluss verletze das Recht – wie er es in der Presse suggeriert – hätte er die Pflicht gehabt, dem Beschluss mit einer Frist von zwei Wochen zu widersprechen. Der Bürgermeister kann und darf nicht einfach nach Stimmungslage und schon gar nicht aus vorgespielter Nachsichtigkeit oder künstlicher Kulanz entscheiden, es nicht zu tun. Da er nicht widersprochen hat, sah der Bürgermeister offenbar selbst keine ausreichende Grundlage für einen Widerspruch. Er bringt dadurch selbst zum Ausdruck, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht gegen Recht verstoßen oder entgegen dem Wohle der Stadt entschieden hat.
Der Bürgermeister scheint hier nachträglich zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen zu sein. Er erklärt, er habe nichts unternommen, da er damit für Unfrieden gesorgt hätte. Seine jüngsten Aussagen in der Presse sorgen allerdings für genau diesen Unfrieden.
Wenn der Bürgermeister darüber hinaus ausführt, er hätte Widerspruch einlegen können/müssen, habe dies aber – aus welchen Gründen auch immer — nicht getan, so verletzt er gröblich seine Amtspflichten und seinen Amtseid, der da sagt: „[…] alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten erfüllen werde. “
Nach § 97 der auch vom Bürgermeister herangezogenen HGO ist der Bürgermeister verantwortlich für die Vorbereitung eines genehmigungsfähigen und möglichst ausgeglichenen Haushaltes. Ein Haushaltsentwurf mit einem Defizit von 9.000.000 Euro trotz Grundsteuererhöhung und dem geplanten Ausgleich durch Rücklagen kommt einer Bankrotterklärung gleich. Es gab kaum nennenswerte Einsparungen, dafür wurden vermeidbare Aufwendungen ohne Not im Haushalt belassen (z.B. die Neugestaltung der Josef-Seliger-Straße). Anträge zu Einsparungen innerhalb des Haushaltsberatungen wurden stets ablehnend beantwortet. Einer Perspektive für neue Einnahmen außerhalb von Steuererhöhungen blieb der Haushaltsentwurf schuldig; die zu entwickelnden Wohn- und Gewerbegebiete erscheinen noch in weiter Ferne. Ein verantwortungsbewusstes Parlament darf einem solchen Haushalt keine Zustimmung erteilen.
Schon zum Haushalt 2025 hat erst eine Kommission hinter verschlossenen Türen Bewegung in die Haushaltsberatungen gebracht. Die Empfehlungen der Haushaltskommission, die genau die monierten fehlenden Vorschläge zur Einsparung beinhalten, werden nur zögerlich oder gar nicht angegangen. Es fehlt der Ansatz für wirkliche Veränderungen mit dem Ziel der Verbesserung. Die einzige Gestaltungsidee war die Erhöhung der Grundsteuer. Alle Fraktionen, mit Ausnahme der SPD, stehen einer Grundsteuererhöhung unter den vorgenannten Bedingungen ablehnend gegenüber.
Nicht die Stadtverordnetenversammlung – bestehend aus rein ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikern – hat zu liefern. Der Bürgermeister hat die Ausgaben den Einnahmen möglichst anzupassen. Sein Gestaltungskönnen ist gefragt.
Dass er den „Schwarzen Peter“ wieder einmal in Richtung Stadtverordnetenversammlung schiebt, ist bezeichnend. Immer sind die Anderen schuld. Vor diesem Hintergrund können die Ausführungen des Bürgermeisters nur als höchst verzweifelte Kurzschlussreaktion in Wahlkampfzeiten bewertet werden.
„Gestalten statt verwalten“ war der Wahlspruch von Bürgermeister Rüddenklau, in den auch einige der Unterzeichner Hoffnung gesetzt hatten. Angesichts der jüngsten Entwicklungen wird immer klarer: Er gestaltet nicht und er verwaltet nicht. Dass sich die Stadt Groß-Gerau wieder in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist allein auf die mangelhafte Amtsführung des Bürgermeisters zurückzuführen.
Daneben haben die genannten Ausführungen des Bürgermeisters einen weiteren höchst gefährlichen Effekt: Anderthalb Monate vor der Kommunalwahl tritt der Bürgermeister mit offener Sohle gegen fast alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung. Tragfähige und konstruktive Kritik ist die Essenz des demokratischen Diskurses, derart unhaltbare und substanzlose Unterstellungen aber vergiften die politische Atmosphäre und schüren Misstrauen in die kommunale Demokratie insgesamt. Und das von dem Mann, der eigentlich für sie stehen und sie an vorderster Front verteidigen sollte.
Die Unterzeichner mahnen zu mehr Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit und hoffen, bald wieder in den konstruktiven Dialog eintreten zu können. Auch in Wahlkampfzeiten.
gez. Thomas Hlubek, Fraktionsvorsitzender CDU
gez. Peter Lohmar, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen
gez. Monika Freitagsmüller, Fraktionsvorsitzende FREIE WÄHLER
gez. Karlheinz Wamser, Fraktionsvorsitzender KOMBI-FWG
Haushalt – Grundsteuererhöhung
Der Start in das Jahr 2026 ist voll daneben gegangen, so Wamser Fraktionsvorsitzender der KOMBI-FWG zu seiner Stellungnahme zum Artikel im Echo am 26.01.2026. Schon im Oktober konnte er die Stimmung im Stadtparlament erfahren. Die Mehrheit hatte den Antrag der Verwaltung auf Erhöhung der Grundsteuer B von 850 auf 990 abgelehnt. Es war also schon frühzeitig zu erahnen, dass der Haushaltsentwurf 2026 keine Mehrheit erhalten wird.
Einen Vorschlag der Fraktion KOMBI-FWG im Haupt- und Finanzausschuss, den Haushalt zurück zuziehen zum in der Verwaltung nach Sparmöglichkeiten zu suchen, wurde von Bürgermeister Rüddenklau abgeschmettert mit den Worten: Ich ziehe den Haushalt nicht zurück. Jetzt im nach hinein den Fraktionen den Vorwurf zu machen
„es wurden keine Vorschläge gemacht“ ist schon frech. Genau so ein Verhalten sorgt für Unzufriedenheit und Unverständnis, so Wamser.
Ich gebe Herrn Bürgermeister Rüddenklau mit seiner Aussage Recht: Keiner wolle die Grundsteuern anheben. Natürlich hat Gross-Gerau nicht die alleinige Schuld an der Miss ehre. Die Finanzpolitik von Bund und Land sind hier als Hauptverursacher zu nennen. Aber, so Wamser weiter, wir als Kommunalpolitiker – gewählt von den Bürgern – tragen hier eine nicht unerhebliche Verantwortung und können nicht jedes Jahr nur bei der Haushaltsabstimmung „den Kopf in den Sand stecken, sich zurücklehnen “ und bei der Abstimmung die Hände heben. Zumal aus der Verwaltung bei Einbringung des Haushaltsentwurfs für 2026 der Hinweis kam, dass wir in den nächsten Jahren in Groß-Gerau mit einem Grundsteuersatz B von 1.700 rechnen können /müssen.
Aus dem Landratsamt hört man sogar, dass in den nächsten 5 Jahren einen Kreisdurchschnitt bei der Grundsteuer B von 2.000 sieht.
Das ist für uns KOMBI-FWG eine „kalte Enteignung“ von Privatvermögen und wird mitgetragen.
Siehe auch unseren Beitrag zur Grundsteuerentwicklung!
Entwicklung der Grundsteuer
Entwicklung der Grundsteuer Bin Gros-Gerau für ein 2 Fam.-Haus Bj. 1969
Hebesatz Messbetrag Belastung p.a.
2019 450% 103,34 465,–
2021 520% 103,34 537,–
2023 620% 103,34 640,–
ab 1.1.2025 Erhöhung des Messbetrages auf 109,00 durch Bundesweite Neuberechnung des Finanzamtes
2025 580,35% Da durch das Finanzamt bei der Berechnung des Messbetrages die Aussage getroffen wurde, k e i n e Mehrbelastung, erfolgte eine Erhöhung des Hebesatzes durch die Kommune:
2025 850% 109,– 926,48
2026 990% 109,- 1.079,10
Voraussichtlich, bereits schon in den Hochrechnungen berücksichtigt
2027/28 1.400% 109,– 1.400,–
Voraussichtlich, bereits schon in den Hochrechnungen berücksichtigt
2029 1.700% 109,– 1.853,—
Ob die neuen Hebesätze 2027/28/29 genau zu diesen Zeitpunkt kommen steht noch in den Sternen.
Aber man kann auch ohne weiteres mit einen Hebesatz von 2.000 gleich 2.180 EURO p.a. rechnen!
