Ja zum Rechenzentrum

Wir, die Fraktion KOMBI-FWG bekennen zur Ansiedlung eines Rechenzentrums in Groß-Gerau/Dornberg am Lausböhl.

Bevor wir uns dafür entschieden haben dem weiteren Bauverfahren (B-Plan, städtebaulichen Vertrag etc.) unsere Zustimmung zu geben, haben wir uns über verschiedene Kanäle Informationen eingeholt.

Zum einen war der Bauherr und Inhaber des 14 ha Gewerbegrundstückes – die Firma Vantage – mehrmals in unserer Fraktionssitzung in Groß-Gerau als Gast anwesend. Fragen der Anwesenden wurden alle glaubhaft und vertrauensvoll beantwortet und mit Schriftstücken belegt.

Wer nun der Meinung ist, dass wir unsere Entscheidung nur aufgrund dieser Information getroffen haben, ist falsch informiert. Wie bekannt, betreibt Vantage 5 Rechenzentren in Raunheim. Teile unserer Fraktion haben in den letzten Monaten das Angebot von Vantage genutzt und haben das Rechenzentrum besichtigt. Damit jedoch nicht genug, haben wir unsere Informationen über das Rechenzentrum direkt aus der Stadtverwaltung Raunheim angefordert. Erst nach der anschließenden nochmaligen Prüfung der Unterlagen haben wir unser Votum für das Rechenzentrum einstimmig getroffen.

Rechenzentrum Ja oder Nein ist nach Ansicht der KOMBI-FWG eine essentielle Frage für Groß-Gerau.

Das wir mit unserer Ansicht und der essentiellen Einstufung für das Rechenzentrum nicht alleine dastehen, ist aus dem Bericht Unternehmensverbandes ersichtlich: „Unternehmerverband bedauert das Aus für Rechenzentrum in Groß-Gerau“ ist aus der FR vom 13.02.26 zu entnehmen.

Umso unverständlicher bewertet die KOMBI-FWG das Verhalten einer ablehnenden Fraktion im Stadtparlament, die Gesprächsangebote von Vantage schlichtweg mit Stillschweigen ignorierte und zu keinem Gespräch bereit war. Man war also nicht bereit, die vorhandenen Bedenken oder Fehlinformationen mit Vantage zu besprechen, diskutieren bzw. auszuräumen.

Bedenken anderer Fraktionen, dass nur wenige Arbeitsplätze durch ein Rechenzentrum entstehen würden, können wir nicht nachvollziehen. Laut Aussage von Vantage werden ca. 180 Arbeitsplätze in Groß-Gerau entstehen plus externer Arbeitnehmer wie z.B. für den Wachdienst, Reinigung, Fachfirmen.

Das Hotel und Gastgewerbe wird ebenso profitieren wie Discounter und der Groß-Gerauer Einzelhandel ist sich die KOMBI-FWG sicher und hofft, dass die Absage durch das Stadtparlament Vantage nicht in die Arme einer anderen Kommune treibt.

Wahlplakate – Manche haben mehr, manche weniger

KOMBI-FWG

Die KOMmunale BürgerInteressengemeinschaft ist eine im Jahr 1995 gegründete Freie Wählergemeinschaft und nur regional in der Kreisstadt Groß-Gerau tätig.

Die KOMBI-FWG hat sich dazu entschieden, nicht den Status einer Partei anzunehmen. Der Vorteil ist, wir haben keine übergeordnete Stelle, die uns in unseren Entscheidungen für Groß-Gerau versucht zu beeinflussen. Wir treffen unsere Entscheidungen immer nur für die Bürger/innen von Groß-Gerau bzw. für die Kommune Groß-Gerau.

Da wir nur in der Kommune Groß-Gerau tätig sind und zu keiner Landtags- bzw. Bundestagswahl antreten, haben wir, wie schon erwähnt, eine einzigartige Unabhängigkeit gegenüber allen anderen Mitbewerbern bei der Kommunalwahl.

Parteien – die KOMBI FWG ist keine Partei, sondern nur eine Wählergemeinschaft! – finanzieren den Wahlkampf aus öffentlichen und privaten Mitteln. Alleine die öffentlichen Mittel sind 2012 von 150 Millionen auf 200 Millionen in 2021 gestiegen.

Unsere privaten Mittel beziehen wir lediglich aus den Mitgliedsbeiträgen unserer Mitglieder und keine Steuermittel!

Unsere Wahlkampfausgaben für den Kommunalwahlkampf 15.03.2026 belaufen sich lediglich auf rund 3.000 Euro. Wir haben also einen sehr begrenzte Finanz-Spielraum und das nicht erst seit 2026, sondern schon seit 1996.

Aus diesem Grund ist es uns nicht möglich, eine annähernde Anzahl von Wahlplakaten in der Stadt aufzuhängen wie die parteilichen (Steuergelder finanzierten) Mitbewerber. Die Kosten für ein großes Wahlplakat (z.B. 2 m auf 1,50 m) dürften bei ca. 2.500 Euro pro Plakat liegen.

Listenplatz 1

In der letzten Woche wurden wir/ich von mehreren Bürgern angeschrieben bzw. angesprochen, wie es sich mit den Wahllisten zur Kommunalwahl am 15.03. verhalten würde.

So steht auf Listenplatz 1 in manchen Kommunen der amtierende Bürgermeister bzw. auf der Wahlliste zum Kreistag der Landrat.

Die Frage hierzu ist: Kann der Landrat bzw. der Bürgermeister auch in den Kreistag bzw. in das Stadtparlament gewählt werden und dort die Interessen der Bürger vertreten?

Klare Antwort: Ja könnte er. Aber er muß, wenn er das möchte, seinen Beruf als Landrat bzw. Bürgermeister aufgeben.

Doch ehrlich gesagt, hat das bisher noch keiner gemacht. Wer auch würde seinen gut dotierten Job gegen einen ehrenamtlichen Abgeordnetenjob eintauschen?

Die betreffenden Personen müssen anscheinend an einem für ihre Gruppierung guten Wahlausgang am 15.03. starke Zweifel haben und hoffen mit ihrem Bekanntheitsgrad zu punkten.

Aber lassen sich die Wähler davon täuschen?

Wählen Sie einen Interessenvertreter für sich, der sie gar nicht vertreten wird/kann?

Ohne Moos nichts los!

Ohne Moos nichts los!

Die Kommunalwahl am 15.03.2026 ist für Groß-Gerau richtungsweisend, so der langjährige Fraktionsvorsitzende der KOMBI-FWG Karlheinz Wamser.

Neben der KOMBI-FWG sieht Wamser nur noch die CDU als verlässliche, zukunftsorientierte Fraktion für die Kreisstadt Groß-Gerau.

Wenn wir in den nächsten Jahren keine neue Gewerbeansiedlung an Groß-Gerau binden können, so Wamser, ist mit weiteren nicht genehmigungsfähigen Haushalten zu rechnen.

Ein nicht genehmigter Haushalt hat bekanntlich zur Folge, dass nur Pflichtausgaben angegangen und bezahlt werden dürfen. Vereinszuwendungen können in diese Zeit keine abgerufen werden. 

Feste wie Frühlingserwachen bzw. Nacht der Sinne gehören dann genauso der Vergangenheit an wie z. B. Senioren-Kreppelkaffee bzw. Weihnachtsfeiern.

Wir, Bund, Land, Kreis und Kommunen müssen wieder zu einer soliden Finanzpolitik zurückfinden. Dazu zählt, nur das Geld auszugeben, was man hat und nicht am Ende die Bevölkerung mit höheren Steuern zu belasten.

Die Grundsteuern A und B sind keine Selbstbedienungsmechanismen für unsere Verwaltungen! Die Grundsteuern A, B, C dürfen keinem Selbstbedienungszweck der Kommunen, Länder oder Bund dienen!

Vor der Stimmenabgabe am 15.03. soll sich jeder Wähler rechtzeitig darüber informieren, welche Partei bzw. Wählergruppe für die Bürger vor Ort da sind und nachhaltig auf die kommunalen Finanzen achtet. Natürlich sind in Wahlkampfzeiten Themen wie freiwillige Leistungskürzungen schwer zu vermitteln, ist aber ein logischer Entschluss.

Denn ohne Moos, nichts los! So ist leider auch jeder private Haushalt betroffen und so muss auch jeder kommunale Haushalt seine Prioritäten anpassen!