In der letzten Woche wurden wir/ich von mehreren Bürgern angeschrieben bzw. angesprochen, wie es sich mit den Wahllisten zur Kommunalwahl am 15.03. verhalten würde.

So steht auf Listenplatz 1 in manchen Kommunen der amtierende Bürgermeister bzw. auf der Wahlliste zum Kreistag der Landrat.

Die Frage hierzu ist: Kann der Landrat bzw. der Bürgermeister auch in den Kreistag bzw. in das Stadtparlament gewählt werden und dort die Interessen der Bürger vertreten?

Klare Antwort: Ja könnte er. Aber er muß, wenn er das möchte, seinen Beruf als Landrat bzw. Bürgermeister aufgeben.

Doch ehrlich gesagt, hat das bisher noch keiner gemacht. Wer auch würde seinen gut dotierten Job gegen einen ehrenamtlichen Abgeordnetenjob eintauschen?

Die betreffenden Personen müssen anscheinend an einem für ihre Gruppierung guten Wahlausgang am 15.03. starke Zweifel haben und hoffen mit ihrem Bekanntheitsgrad zu punkten.

Aber lassen sich die Wähler davon täuschen?

Wählen Sie einen Interessenvertreter für sich, der sie gar nicht vertreten wird/kann?

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