Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der Fraktionen CDU, Bündnis 90/ Die Grünen, FREIE WÄHLER und KOMBI-FWG

Zum Presseartikel im Groß-Gerauer Echo von Montag, 26.01.2026 — „Wie weiter mit dem Haushalt“

Mit großer Verwunderung und noch größerer Bestürzung nehmen die Fraktionen von CDU, Grünen, FREIE WÄHLER und KOMBI die Ausführungen des Bürgermeisters zur Haushaltslage zur Kenntnis. Der Bürgermeister führte im Interview mit dem Groß-Gerauer Echo aus, er hätte gegen den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, den Haushaltsentwurf für 2026 abzulehnen, Widerspruch einlegen können mit der Begründung, es seien keine Vorschläge zu Einsparungen seitens des Parlamentes gemacht worden.

Der Widerspruch ist nach § 63 Abs. 1 HGO eine Pflicht des Bürgermeisters. Danach muss der Bürgermeister Widerspruch gegen einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung einlegen, wenn dieser das Recht verletzt. Wenn ein Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet, kann er Widerspruch einlegen.

Wenn der Bürgermeister also der Meinung ist, der Beschluss verletze das Recht – wie er es in der Presse suggeriert – hätte er die Pflicht gehabt, dem Beschluss mit einer Frist von zwei Wochen zu widersprechen. Der Bürgermeister kann und darf nicht einfach nach Stimmungslage und schon gar nicht aus vorgespielter Nachsichtigkeit oder künstlicher Kulanz entscheiden, es nicht zu tun. Da er nicht widersprochen hat, sah der Bürgermeister offenbar selbst keine ausreichende Grundlage für einen Widerspruch. Er bringt dadurch selbst zum Ausdruck, dass die Stadtverordnetenversammlung nicht gegen Recht verstoßen oder entgegen dem Wohle der Stadt entschieden hat.

Der Bürgermeister scheint hier nachträglich zu einer gegenteiligen Auffassung gekommen zu sein. Er erklärt, er habe nichts unternommen, da er damit für Unfrieden gesorgt hätte. Seine jüngsten Aussagen in der Presse sorgen allerdings für genau diesen Unfrieden.

Wenn der Bürgermeister darüber hinaus ausführt, er hätte Widerspruch einlegen können/müssen, habe dies aber – aus welchen Gründen auch immer — nicht getan, so verletzt er gröblich seine Amtspflichten und seinen Amtseid, der da sagt: „[…] alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten erfüllen werde. “

Nach § 97 der auch vom Bürgermeister herangezogenen HGO ist der Bürgermeister verantwortlich für die Vorbereitung eines genehmigungsfähigen und möglichst ausgeglichenen Haushaltes. Ein Haushaltsentwurf mit einem Defizit von 9.000.000 Euro trotz Grundsteuererhöhung und dem geplanten Ausgleich durch Rücklagen kommt einer Bankrotterklärung gleich. Es gab kaum nennenswerte Einsparungen, dafür wurden vermeidbare Aufwendungen ohne Not im Haushalt belassen (z.B. die Neugestaltung der Josef-Seliger-Straße). Anträge zu Einsparungen innerhalb des Haushaltsberatungen wurden stets ablehnend beantwortet. Einer Perspektive für neue Einnahmen außerhalb von Steuererhöhungen blieb der Haushaltsentwurf schuldig; die zu entwickelnden Wohn- und Gewerbegebiete erscheinen noch in weiter Ferne. Ein verantwortungsbewusstes Parlament darf einem solchen Haushalt keine Zustimmung erteilen.

Schon zum Haushalt 2025 hat erst eine Kommission hinter verschlossenen Türen Bewegung in die Haushaltsberatungen gebracht. Die Empfehlungen der Haushaltskommission, die genau die monierten fehlenden Vorschläge zur Einsparung beinhalten, werden nur zögerlich oder gar nicht angegangen. Es fehlt der Ansatz für wirkliche Veränderungen mit dem Ziel der Verbesserung. Die einzige Gestaltungsidee war die Erhöhung der Grundsteuer. Alle Fraktionen, mit Ausnahme der SPD, stehen einer Grundsteuererhöhung unter den vorgenannten Bedingungen ablehnend gegenüber.

Nicht die Stadtverordnetenversammlung – bestehend aus rein ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitikern – hat zu liefern. Der Bürgermeister hat die Ausgaben den Einnahmen möglichst anzupassen. Sein Gestaltungskönnen ist gefragt.

Dass er den „Schwarzen Peter“ wieder einmal in Richtung Stadtverordnetenversammlung schiebt, ist bezeichnend. Immer sind die Anderen schuld. Vor diesem Hintergrund können die Ausführungen des Bürgermeisters nur als höchst verzweifelte Kurzschlussreaktion in Wahlkampfzeiten bewertet werden.

„Gestalten statt verwalten“ war der Wahlspruch von Bürgermeister Rüddenklau, in den auch einige der Unterzeichner Hoffnung gesetzt hatten. Angesichts der jüngsten Entwicklungen wird immer klarer: Er gestaltet nicht und er verwaltet nicht. Dass sich die Stadt Groß-Gerau wieder in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist allein auf die mangelhafte Amtsführung des Bürgermeisters zurückzuführen.

Daneben haben die genannten Ausführungen des Bürgermeisters einen weiteren höchst gefährlichen Effekt: Anderthalb Monate vor der Kommunalwahl tritt der Bürgermeister mit offener Sohle gegen fast alle Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung. Tragfähige und konstruktive Kritik ist die Essenz des demokratischen Diskurses, derart unhaltbare und substanzlose Unterstellungen aber vergiften die politische Atmosphäre und schüren Misstrauen in die kommunale Demokratie insgesamt. Und das von dem Mann, der eigentlich für sie stehen und sie an vorderster Front verteidigen sollte.

Die Unterzeichner mahnen zu mehr Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit und hoffen, bald wieder in den konstruktiven Dialog eintreten zu können. Auch in Wahlkampfzeiten.

gez. Thomas Hlubek, Fraktionsvorsitzender CDU

gez. Peter Lohmar, Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen

gez. Monika Freitagsmüller, Fraktionsvorsitzende FREIE WÄHLER

gez. Karlheinz Wamser, Fraktionsvorsitzender KOMBI-FWG

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